Zum 1. Januar 2026 treten für unseren Pflegedienst die neuen, gesetzlich festgelegten Vergütungsvereinbarungen nach SGB XI § 89 sowie für die
Behandlungspflege nach SGB V in Kraft.
Die aktualisierten Sätze wurden gemeinsam mit den Pflege- und Krankenkassen abgestimmt und dienen dazu, die hohe Qualität unserer Arbeit auch weiterhin sicherzustellen. Für unsere Kundinnen und
Kunden bedeutet dies eine verlässliche und transparente Grundlage der Pflegeleistungen.
Wir informieren Sie selbstverständlich persönlich, falls sich für Sie individuelle Änderungen ergeben.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Derzeit erreichen uns Hinweise, dass einige unserer Klientinnen und Klienten merkwürdige Anrufe, unerwartete Besuche sowie E-Mails erhalten. Die Personen geben sich angeblich als
Mitarbeitende des Gesundheitsamts oder des Bezirks Oberbayern aus und fordern dazu auf, personenbezogene Daten herauszugeben.
Wir stellen ausdrücklich klar:
Eine gültige Datenschutzentbindung liegt in solchen Fällen niemals vor und wird nicht vorgelegt. Zudem hatten die betroffenen Klientinnen und Klienten weder Kontakt mit
dem Gesundheitsamt noch mit dem Bezirk Oberbayern.
Unsere wichtige Bitte an Sie:
- Geben Sie am Telefon niemals persönliche Daten heraus.
- Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung.
- Offizielle Behörden kündigen Besuche in der Regel schriftlich an und weisen sich immer eindeutig aus.
Sollten Sie einen verdächtigen Anruf oder Besuch erhalten, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir unterstützen Sie dabei, die Situation richtig einzuschätzen und weitere Schritte
einzuleiten.