Der Entlastungsbetrag ist der am häufigsten übersehene Anspruch der Pflegeversicherung. Er steht schon ab Pflegegrad 1 zu, läuft Monat für Monat weiter — und verfällt bei vielen Familien jahrelang ungenutzt. Dieser Beitrag zeigt, wofür Sie ihn einsetzen können und wie die Abrechnung läuft.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist ein zweckgebundener Monatsbetrag der Pflegeversicherung. Zweckgebunden heißt: Er wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit dem Dienstleister abgerechnet, der die Leistung erbracht hat. Er ist damit etwas grundlegend anderes als das Pflegegeld, über das Sie frei verfügen können.
Anders als die Pflegesachleistung nach § 36 steht er bereits ab Pflegegrad 1 zu — und in gleicher Höhe für alle Pflegegrade. Für Menschen mit Pflegegrad 1, die sonst kaum Leistungen erhalten, ist er häufig der einzige nennenswerte Anspruch.
WICHTIG ZU WISSEN
Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell [Betrag] € monatlich. Diese Angabe ist vor Veröffentlichung gegen die geltenden Leistungsbeträge zu prüfen und jährlich nachzuführen — siehe Stand-Angabe am Ende dieses Beitrags.
Wofür Sie ihn einsetzen können
Die Einsatzmöglichkeiten sind enger gefasst, als viele denken — aber breiter, als die meisten nutzen. Bezahlen lassen sich damit unter anderem:
- Hauswirtschaftliche Unterstützung durch einen zugelassenen Pflegedienst — Einkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigung der Wohnung
- Betreuungsleistungen — Gesellschaft, Alltagsbegleitung, gemeinsame Unternehmungen
- Leistungen der Tages- und Nachtpflege
- Leistungen der Kurzzeitpflege
- Bei Pflegegrad 2 bis 5 zusätzlich körperbezogene Pflegemaßnahmen über die Pflegesachleistung hinaus
ACHTUNG
Bei Pflegegrad 1 gelten abweichende Regeln: Hier lässt sich der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflege einsetzen, was bei den höheren Pflegegraden ausgeschlossen ist. Wer sich auf eine allgemeine Auskunft verlässt, verschenkt hier regelmäßig Möglichkeiten.
Wer Anspruch hat
Anspruch hat jede pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause versorgt wird. Es spielt keine Rolle, ob zusätzlich ein Pflegedienst im Einsatz ist, ob Pflegegeld bezogen wird oder ob Angehörige die Pflege übernehmen.
Pflegegrad
Entlastungsbetrag
Einsetzbar für körperbezogene Pflege?
Pflegegrad 1
[Betrag] € / Monat
Ja
Pflegegrad 2
[Betrag] € / Monat
Nein
Pflegegrad 3
[Betrag] € / Monat
Nein
Pflegegrad 4
[Betrag] € / Monat
Nein
Pflegegrad 5
[Betrag] € / Monat
Nein
Ansparen und übertragen
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie lassen sich innerhalb des Kalenderjahres ansammeln und übertragen — und Restbeträge aus dem Vorjahr stehen noch bis zur Jahresmitte des Folgejahres zur Verfügung.
In der Praxis heißt das: Wer den Betrag ein halbes Jahr nicht abruft, hat anschließend eine Summe zur Verfügung, mit der sich spürbar etwas bewegen lässt — etwa eine intensivere Unterstützung während einer Urlaubswoche der pflegenden Tochter.
UNSER TIPP
Prüfen Sie einmal im Frühjahr, ob aus dem Vorjahr noch ein Restbetrag offen ist. Genau dieser Restbetrag ist es, der bei den meisten Familien verfällt — nicht der laufende Monatsbetrag.
So läuft die Abrechnung
Sie zahlen nichts vor. Der Dienstleister rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sofern er dafür zugelassen ist. Sie erhalten lediglich eine Übersicht über die erbrachten Leistungen.
Wichtig ist die Zulassung: Nicht jeder Anbieter von Alltagshilfen darf über den Entlastungsbetrag abrechnen. In Bayern gelten dafür eigene landesrechtliche Regelungen. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie beauftragen.
Die häufigsten Fehler
- Gar nicht genutzt. Der mit Abstand häufigste Fehler — meist, weil niemand auf den Anspruch hingewiesen hat.
- Mit dem Pflegegeld verwechselt. Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt und lässt sich nicht frei verwenden.
- Nicht zugelassener Anbieter beauftragt. Die Rechnung bleibt dann bei Ihnen.
- Restbetrag aus dem Vorjahr vergessen. Er steht nur befristet zur Verfügung.
Häufige Fragen
Bekomme ich den Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein. Er ist zweckgebunden und wird direkt mit dem Dienstleister abgerechnet, der die Leistung erbracht hat. Eine Auszahlung an Sie ist nicht vorgesehen.
Kann ich ihn zusätzlich zum Pflegegeld nutzen?
Ja. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet und kürzt es auch nicht. Beides steht unabhängig voneinander zu.
Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?
Sie lassen sich innerhalb des Kalenderjahres ansammeln und übertragen. Restbeträge aus dem Vorjahr stehen noch befristet im Folgejahr zur Verfügung und verfallen danach.
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig — der Anspruch besteht mit dem Pflegegrad. Die Abrechnung stößt in der Regel der Dienstleister an. Bei manchen Kassen ist eine einmalige Erklärung erforderlich; wir klären das für Sie.
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag (Gesetze im Internet)
- § 36 SGB XI — Pflegesachleistung (Gesetze im Internet)
- gesund.bund.de — Pflegeleistungen im Überblick (Bundesministerium für Gesundheit)
- [weitere Primärquelle je nach Artikelthema ergänzen]
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Arzt. Stand: [Datum] · Nächste fachliche Prüfung: [Datum]
Der Entlastungsbetrag ist einer von vier Töpfen. Auf der Übersichtsseite sehen Sie alle — inklusive Budget-Rechner nach Pflegegrad.