Benötigen Sie Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag?
Unser ambulanter Pflegedienst in Sauerlach unterstützt Sie auf Wunsch bereits vor der Antragstellung.
Seit über 35 Jahren unterstützen wir Angehörige bei der Beantragung von Pflegegraden und begleiten sie auf Wunsch auch unter anderem bei:
✓ Vorbereitung der Begutachtung
✓ Einschätzung des Unterstützungsbedarfs
✓ Beratung zu Pflegeleistungen
✓ Versorgung nach Anerkennung des Pflegegrads
Das Wichtigste auf einen Blick - Schritt für Schritt zum Leistungsanspruch
- Antrag bei der Pflegekasse stellen.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof.
- Bescheid der Pflegekasse erhalten.
- Bewilligte Leistungen in Anspruch nehmen.
Unser Tipp: Beantragen Sie einen Pflegegrad lieber frühzeitig als zu spät. Auch wenn Sie unsicher sind, ob bereits ein Anspruch besteht, schafft erst die Begutachtung Klarheit über Ihren individuellen Unterstützungsbedarf und mögliche Leistungen.
Pflegegrad beantragen – So erhalten Sie Ihre Pflegeleistungen
Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten – zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse für Wohnraumanpassungen. Viele Betroffene und Angehörige sind jedoch unsicher, wann ein Pflegegrad beantragt werden sollte, welche Voraussetzungen gelten und wie die Begutachtung abläuft.
Bei uns erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof abläuft. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Ihr Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt wird.
Benötigen Sie Unterstützung beim Beantragen eines Pflegegrads im Raum Sauerlach, Grünwald, Unterhaching oder München Süd? Unser ambulanter Pflegedienst begleitet Betroffene und Angehörige auf Wunsch durch den gesamten Ablauf – von der ersten Beratung bis zur Begutachtung.
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen beeinträchtigt ist. Er bildet die Grundlage dafür, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
Seit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 werden nicht mehr nur körperliche Einschränkungen berücksichtigt, sondern auch geistige, psychische und kognitive Beeinträchtigungen.
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade:
| Pflegegrad | Grad der Beeinträchtigung |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Welcher Pflegegrad vergeben wird, entscheidet sich anhand einer bundesweit einheitlichen Begutachtung.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Grundsätzlich kann jede Person einen Pflegegrad beantragen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigt.
Der Antrag kann gestellt werden durch:
- die betroffene Person selbst,
- gesetzliche Betreuer,
- Bevollmächtigte,
- Angehörige mit entsprechender Vollmacht,
- ambulante Pflegedienste mit Zustimmung der betroffenen Person.
Gesetzlich Versicherte stellen den Antrag bei der Pflegekasse ihrer Krankenkasse. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung. Die Begutachtung übernimmt dann in der Regel Medicproof.
Unsere Empfehlung: Warten Sie mit der Antragstellung nicht zu lange. Die Leistungen werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt – nicht rückwirkend für die Zeit davor.
Viele Angehörige wenden sich bereits vor der Antragstellung an unseren Pflegedienst in Sauerlach. Gemeinsam prüfen wir, welche Leistungen sinnvoll sind und welche Unterlagen für die Begutachtung hilfreich sein können.
Voraussetzungen für einen Pflegegrad
Nicht die Diagnose entscheidet über den Pflegegrad, sondern der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag.
Je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto mehr Punkte werden vergeben – und desto höher fällt der Pflegegrad aus.
Unser Experten-Tipp: Viele Antragsteller konzentrieren sich ausschließlich auf körperliche Beschwerden. Tatsächlich spielen auch Gedächtnisprobleme, Orientierungsschwierigkeiten oder psychische Erkrankungen eine wichtige Rolle bei der Begutachtung.
Wann sollte ein Pflegegrad beantragt werden?
Ein Antrag sollte gestellt werden, sobald dauerhaft Unterstützung im Alltag erforderlich ist.
Typische Anzeichen sind beispielsweise:
- regelmäßige Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen,
- Unterstützung beim Aufstehen oder Umsetzen,
- Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten,
- Unterstützung bei der Wundversorgung,
- Einschränkungen der Mobilität,
- Gedächtnisprobleme oder Orientierungslosigkeit,
- regelmäßiger Betreuungsbedarf aufgrund einer Demenz oder psychischen Erkrankung.
Auch wenn Sie unsicher sind, ob bereits ein Anspruch besteht, lohnt sich eine Antragstellung. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen der Begutachtung geprüft.
Vorbereitung auf den Pflegegrad-Antrag
Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert sowohl die Antragstellung als auch die spätere Begutachtung.
Sammeln Sie möglichst früh all Ihre wichtigen Informationen und Unterlagen.
Besonders hilfreich sind:
- aktuelle Arztberichte,
- Krankenhaus- oder Reha-Berichte,
- Therapiepläne,
- Medikamentenplan,
- Nachweise über Hilfsmittel,
- Berichte von Therapeuten oder ambulanten Pflegediensten,
- Dokumentation des Pflegealltags,
- vorhandene Betreuungs- oder Vorsorgevollmachten.
Überlegen Sie außerdem:
- Welche Tätigkeiten können noch selbstständig ausgeführt werden?
- Wobei wird regelmäßig Hilfe benötigt?
- Wer übernimmt die Pflege?
- Wie viel Zeit nimmt die Unterstützung täglich in Anspruch?
Unser Praxis-Tipp: Ein Pflegetagebuch über mehrere Tage oder Wochen hilft dabei, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nachvollziehbar zu dokumentieren. Dies kann sowohl bei der Begutachtung als auch bei einem möglichen Widerspruch von großem Vorteil sein.
Schritt 1 - Pflegegrad beantragen
Den Antrag stellen wir für Sie bei der zuständigen Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung.
Hierfür genügt zunächst bereits ein formloser Antrag. Viele Pflegekassen bieten zusätzlich Formulare oder digitale Online-Anträge an.
Im Antrag sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Name und Anschrift,
- Versichertennummer,
- Angaben zur pflegebedürftigen Person,
- kurzer Hinweis auf den bestehenden Unterstützungsbedarf,
- Unterschrift (bei schriftlicher Antragstellung).
Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und Informationen zum weiteren Ablauf.
Unser Praxis-Tipp: Reichen Sie den Antrag möglichst früh ein. Fehlende Unterlagen können in den meisten Fällen später nachgereicht werden.
Pflegegrad online beantragen
Viele Pflegekassen ermöglichen inzwischen eine vollständig digitale Antragstellung.
Je nach Pflegekasse können Sie:
- den Antrag online ausfüllen,
- erforderliche Unterlagen hochladen,
- den Bearbeitungsstand digital verfolgen.
Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder – bei privat Versicherten – Medicproof mit der Begutachtung. Weiterführende Informationen zum genauen Ablauf bietet der Medizinische Dienst Bund.
Ziel der Begutachtung ist es, festzustellen, wie stark die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Alltag eingeschränkt ist und welcher Pflegegrad vergeben wird.
In den meisten Fällen findet die Begutachtung im häuslichen Umfeld statt. So kann der Gutachter die Pflegesituation im Alltag besser einschätzen. In bestimmten Fällen ist eine Begutachtung auch im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung möglich.
So läuft die Begutachtung ab
Die Begutachtung folgt einem klaren Ablauf:
1. Terminvereinbarung
Sie erhalten zunächst einen Termin für die Begutachtung. Falls der vorgeschlagene Termin nicht möglich ist, kann in der Regel ein Ersatztermin vereinbart werden.
2. Vorbereitung
Bereiten Sie alle wichtigen Unterlagen vor und notieren Sie typische Alltagssituationen, in denen Unterstützung erforderlich ist.
Hilfreich sind beispielsweise:
- Arztberichte
- Krankenhausberichte
- Therapiepläne
- Medikamentenplan
- Pflegetagebuch
- Berichte ambulanter Pflegedienste
3. Begutachtungsgespräch
Während des Termins macht sich der Gutachter ein umfassendes Bild von der persönlichen Pflegesituation.
Dabei werden unter anderem:
- Fragen zum Alltag gestellt,
- gesundheitliche Einschränkungen besprochen,
- vorhandene Unterlagen geprüft,
- die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet.
Anschließend erstellt der Gutachter ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Pflegekasse über den Pflegegrad entscheidet.
Unser Praxis-Tipp: Schildern Sie den Alltag möglichst realistisch. In unserer täglichen Arbeit erleben wir häufig, dass viele Betroffene besonders selbstständig wirken möchten und ihre Einschränkungen verharmlosen. Beschreiben Sie stattdessen ehrlich, welche Unterstützung tatsächlich erforderlich ist – insbesondere an schlechten Tagen.
Welche Bereiche werden bewertet?
Für die Begutachtung wird ein bundesweit einheitliches Begutachtungsinstrument verwendet.
Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet:
Jeder Bereich wird unterschiedlich gewichtet. Aus der Gesamtbewertung ergibt sich eine Punktzahl, die über den Pflegegrad entscheidet.
Das Punktesystem einfach erklärt
Der Pflegegrad richtet sich nicht nach einer bestimmten Erkrankung, sondern nach der erreichten Gesamtpunktzahl während der Begutachtung.
Die Einstufung erfolgt nach folgendem Schema, welches gesetzlich festgelegt ist:
Neben körperlichen Einschränkungen werden auch geistige, psychische und kognitive Beeinträchtigungen berücksichtigt. Menschen mit Demenz oder anderen neurologischen Erkrankungen können daher ebenfalls einen höheren Pflegegrad erhalten, wenn ihre Selbstständigkeit entsprechend eingeschränkt ist.
Unser Experten-Tipp: Viele Antragsteller unterschätzen den Einfluss kognitiver Einschränkungen. Gedächtnisprobleme, Orientierungslosigkeit oder psychische Belastungen fließen genauso in die Bewertung ein wie körperliche Einschränkungen.
Schritt 3: Entscheidung der Pflegekasse
Nach Abschluss der Begutachtung erhält die Pflegekasse das Gutachten und entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten anschließend einen schriftlichen Bescheid mit:
- dem bewilligten Pflegegrad,
- der Begründung der Entscheidung,
- dem Beginn des Leistungsanspruchs,
- Informationen zu den bewilligten Leistungen.
Wird Ihr Antrag genehmigt, werden die Leistungen grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Pflegekasse soll grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden.
Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Terminverfügbarkeit des Medizinischen Dienstes,
- Vollständigkeit der Unterlagen,
- individuellen Besonderheiten des Einzelfalls.
In besonderen Situationen – beispielsweise nach einer Krankenhausentlassung oder bei einer palliativen Versorgung – kann eine beschleunigte Bearbeitung möglich sein.
Welche Leistungen erhalten Sie nach der Anerkennung?
Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen – abhängig vom Pflegegrad und der Art der Pflege – verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Einen zusätzlichen Überblick über Pflegegrade und Leistungen bietet auch das Portal des Bundesministeriums für Gesundheit.
Pflegegeld
Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen, wenn sie überwiegend von Angehörigen oder Pflegefachkräften versorgt werden.
Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Pflegesachleistungen
Wer einen Pflegedienst nutzt, hat Anspruch auf Pflegesachleistungen.
Dazu gehören unter anderem:
- Unterstützung bei der Körperpflege,
- Hilfe beim An- und Auskleiden,
- Unterstützung bei der Ernährung,
- Mobilitätshilfen,
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen,
- Hilfen im Haushalt.
Kombinationsleistungen
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden.
Wer einen Pflegedienst nur teilweise nutzt, erhält zusätzlich einen Teil des Pflegegeldes. Die Höhe richtet sich danach, in welchem Umfang Pflegesachleistungen genutzt werden.
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung
Je nach Pflegegrad und individueller Situation können außerdem folgende Leistungen genutzt werden:
- monatlicher Entlastungsbetrag,
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch,
- technische Pflegehilfsmittel,
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen,
- Verhinderungspflege,
- Kurzzeitpflege,
- Leistungen für die vollstationäre Pflege,
- kostenlose Pflegeberatung und Beratungsbesuche.
Experten-Tipp: Viele Pflegebedürftige beantragen nur Pflegegeld und verzichten unbewusst auf weitere Leistungen. Eine individuelle Pflegeberatung hilft dabei, sämtliche Ansprüche auszuschöpfen und finanzielle Entlastungen optimal zu nutzen.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Nicht jeder Antrag auf einen Pflegegrad wird bewilligt. Manchmal lehnt die Pflegekasse den Antrag ab oder vergibt einen niedrigeren Pflegegrad als erwartet.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Entscheidung endgültig ist.
Widerspruch gegen den Bescheid einlegen
Sind Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen.
Je genauer Sie begründen, weshalb Sie die Entscheidung für unzutreffend halten, desto besser kann die Pflegekasse Ihren Fall erneut prüfen.
Hilfreiche Unterlagen sind beispielsweise:
- aktuelle Arztberichte,
- neue medizinische Befunde,
- ein Pflegetagebuch,
- Stellungnahmen behandelnder Ärzte,
- Berichte von Pflegediensten oder Therapeuten.
Unser Praxis-Tipp: Beschreiben Sie im Widerspruch konkrete Alltagssituationen. Erläutern Sie nicht nur die Diagnosen, sondern vor allem, bei welchen Tätigkeiten regelmäßig Unterstützung benötigt wird.
Erneute Begutachtung
Nach einem Widerspruch kann eine erneute Begutachtung stattfinden
Dabei ist es sinnvoll, wenn Angehörige oder Pflegepersonen am Termin teilnehmen und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf schildern.
Gerade bei Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen können Angehörige wichtige Informationen ergänzen, die bei der ersten Begutachtung möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Klage vor dem Sozialgericht
Wird der Widerspruch ebenfalls abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen.
Unterstützung erhalten Sie unter anderem durch:
- Sozialverbände,
- Pflegeberatungsstellen,
- Verbraucherzentralen,
- Fachanwälte für Sozialrecht.
Besondere Situationen bei der Beantragung eines Pflegegrads
Nicht jede Pflegesituation verläuft gleich. Je nach Lebenssituation gelten teilweise besondere Regelungen.
Pflegegrad bei Demenz und kognitiven Einschränkungen
Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Erkrankungen benötigen häufig weniger körperliche Hilfe, dafür jedoch umfangreiche Betreuung im Alltag.
Bei der Begutachtung werden deshalb unter anderem berücksichtigt:
- Orientierungslosigkeit,
- Gedächtnisstörungen,
- Weglauftendenzen,
- nächtliche Unruhe,
- aggressives Verhalten,
- fehlende Gefahreneinschätzung,
- Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme.
Je konkreter diese Alltagssituationen beschrieben werden, desto realistischer kann der tatsächliche Unterstützungsbedarf bewertet werden.
Pflegegrad nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung
Auch nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung kann ein Pflegegrad beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht.
Pflegegrad während eines Krankenhausaufenthalts
Wird bereits während eines Krankenhausaufenthalts deutlich, dass nach der Entlassung dauerhaft Unterstützung erforderlich sein wird, sollte der Antrag möglichst früh gestellt werden.
Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt häufig bei:
- der Antragstellung,
- der Organisation der weiteren Versorgung,
- der Vorbereitung auf die Begutachtung.
Je nach Situation kann die Begutachtung bereits im Krankenhaus erfolgen.
Pflegegrad für Kinder
Für pflegebedürftige Kinder gelten besondere Bewertungsmaßstäbe.
Dabei wird berücksichtigt, welche Fähigkeiten für das jeweilige Alter üblich sind und in welchen Bereichen das Kind im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern zusätzliche Unterstützung benötigt.
Häufige Fehler beim Antrag auf Pflegegrad – und wie Sie sie vermeiden
Die meisten stellen den Antrag auf einen Pflegegrad zum ersten Mal. Entsprechend entstehen oft Unsicherheiten, die sich auf die Begutachtung und die spätere Einstufung auswirken können. Mit einer guten Vorbereitung lassen sich viele dieser typischen Fehler vermeiden.
- Den Antrag zu lange hinauszögern: Leistungen der Pflegeversicherung werden grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Deshalb lohnt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, sobald dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigt wird.
- Den Unterstützungsbedarf herunterspielen: Viele Betroffene möchten möglichst selbstständig wirken und erwähnen alltägliche Schwierigkeiten nicht. Für die Begutachtung ist jedoch entscheidend, welche Hilfe im Alltag tatsächlich regelmäßig benötigt wird.
- Unvorbereitet in die Begutachtung gehen: Arztberichte, Medikamentenpläne oder Notizen über den Pflegealltag helfen dabei, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nachvollziehbar darzustellen.
- Angehörige nicht einbeziehen: Angehörige erleben den Pflegealltag oft täglich und können wichtige Informationen ergänzen, die im Gespräch sonst leicht vergessen werden.
Welche Unterlagen werden häufig vergessen?
- Medikamentenplan
- Arztberichte
- Reha-Berichte
- Pflegetagebuch
- Hilfsmittel
- Pflegeprotokoll
Unterstützung bei der Antragstellung
Niemand muss den Antrag allein bewältigen.
Kostenlose oder kostengünstige Unterstützung erhalten Sie unter anderem bei:
- Ihrer Pflegekasse,
- regionalen Pflegestützpunkten,
- Sozialverbänden (z. B. VdK oder SoVD),
- Wohlfahrtsverbänden wie Caritas oder Diakonie,
- der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Diese Stellen unterstützen beispielsweise:
- bei der Antragstellung,
- der Vorbereitung auf die Begutachtung,
- der Prüfung des Bescheids,
- einem möglichen Widerspruch.
Wir helfen Ihnen gern
Die Beantragung eines Pflegegrads kann zunächst kompliziert wirken. Mit einer guten Vorbereitung lassen sich jedoch viele Fehler vermeiden. Wir begleiten Sie gerne bei den ersten Schritten und unterstützen Sie dabei, die passenden Leistungen der Pflegeversicherung zu nutzen.
Checkliste: Pflegegrad beantragen
Nutzen Sie diese Checkliste, um den Überblick zu behalten:
☐ Antrag bei der Pflegekasse stellen
☐ Medizinische Unterlagen zusammenstellen
☐ Pflegetagebuch führen
☐ Alltagssituationen dokumentieren
☐ Gutachtertermin vorbereiten
☐ Angehörige zum Termin hinzuziehen
☐ Bescheid sorgfältig prüfen
☐ Leistungen beantragen
☐ Bei Bedarf Widerspruch einlegen
FAQ
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegegrad-Antrags?
In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen. Bei Krankenhausentlassung oder palliativer Versorgung ist eine beschleunigte Bearbeitung möglich.
Kann ich einen Pflegegrad online beantragen?
Ja. Viele Pflegekassen bieten inzwischen die Möglichkeit, den Pflegegrad online zu beantragen. Über das jeweilige Kundenportal können Sie den Antrag digital ausfüllen und erforderliche Unterlagen direkt hochladen. Ist keine Online-Antragstellung möglich, können Sie den Antrag alternativ telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Kann ein Angehöriger den Antrag stellen?
Ja, sofern eine Vollmacht oder gesetzliche Betreuung vorliegt. Auch ambulante Pflegedienste können mit Zustimmung der betroffenen Person unterstützen.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Hilfreich sind vor allem aktuelle Arztberichte, ein Pflegetagebuch und Nachweise über bestehende Hilfsmittel oder Therapien.
Ist die Antragstellung kostenpflichtig?
Nein, Antrag und Begutachtung sind für Versicherte kostenfrei.
Findet die Begutachtung immer zu Hause statt?
Meist ja, im häuslichen Umfeld. Je nach Situation ist sie aber auch im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung möglich.
Was passiert, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert?
Sie können jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen – eine erneute Begutachtung entscheidet dann über den neuen Pflegegrad.
Kann ein bewilligter Pflegegrad auch wieder herabgestuft werden?
Ja, wenn sich die Selbstständigkeit deutlich verbessert, kann eine erneute Begutachtung zu einer niedrigeren Einstufung führen.
Was passiert, wenn ich den Begutachtungstermin verpasse?
Informieren Sie den Medizinischen Dienst oder Medicproof frühzeitig – in der Regel wird ein neuer Termin vereinbart.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen, idealerweise mit aktuellen medizinischen Unterlagen oder einem Pflegetagebuch.
Nächster Schritt
Einen Pflegegrad zu beantragen, kann schnell überfordern. Gerade dann, wenn sich der Alltag bereits verändert hat.
In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch hören wir Ihnen in Ruhe zu. Wir erklären Ihnen verständlich, wie der Antrag abläuft, worauf Sie achten sollten und welche Unterstützung für Ihre persönliche Situation infrage kommt.
Auf Wunsch begleiten wir Sie auch danach weiter und unterstützen Sie mit ambulanter Pflege, Betreuung oder Hilfe im Haushalt. Damit Sie sich zu Hause wieder sicherer fühlen und im Alltag nicht allein gelassen werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wurden zum 1. Januar 2017 die bisherigen Pflegestufen durch die heutigen Pflegegrade ersetzt. Gleichzeitig wurde das Begutachtungsverfahren grundlegend überarbeitet. Seitdem steht nicht mehr allein der körperliche Pflegebedarf im Mittelpunkt, sondern die tatsächliche Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag.
Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten unterstützen unter anderem:
- die Pflegekasse,
- Pflegeberatungsstellen,
- Sozialverbände,
- Fachanwälte für Sozialrecht.
Hinweis
Die Informationen in diesem Ratgeber dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.
Da jede Pflegesituation unterschiedlich ist, empfiehlt es sich, bei persönlichen Fragen oder Unsicherheiten die zuständige Pflegekasse oder eine unabhängige Pflegeberatungsstelle zu kontaktieren